Wie können wir Ihnen helfen?

Folgerecht organisieren

Über das Folgerecht werden in der Europäischen Union bildende Künstler an den Erlösen aus Weiterverkäufen ihrer Werke durch Kunsthändler beteiligt. Diese müssen dazu eine anteilige Abgabe an eine Verwertungsgesellschaft leisten, die diese an die vertretenen Künstler ausschüttet.

Werke mit Folgerecht markieren und suchen

Seit der Version ARTBUTLER 2.12 ist es möglich, Werke zu kennzeichnen, bei deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe abgeführt werden muss. Nutzen Sie dazu die Checkbox Folgerecht auf dem Kostenreiter der Werke, markierte Werke können dann auch über die Suche gefunden werden: So können Sie jederzeit eine Übersicht über die abgabenpflichtigen Verkäufe eines gegebenen Zeitraums gewinnen.

Export

Mit dem Platzhalter ${w.ResaleRoyalty} (Ausgabe: ja/nein) kann die Abgabepflicht auch im Export etwa in Werklisten gekennzeichnet werden.

Mehr zum Folgerecht in Deutschland finden Sie auf der Seite der Verwertungsgemeinschaft Bild-Kunst.